ERFOLGREICHER EINSRPUCH DER LEIBER GROUP VOR DEM OLG DÜSSELDORF
DÜSSELDORF | Die LEIBER Group GmbH & Co. KG mit Sitz in Emmingen-Liptingen konnte erfolgreich Einspruch gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts vom 21.12.2020 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einlegen.
Damit entkräftete das Gericht den schwerwiegenden Vorwurf einer Kartellabsprache zwischen Aluminiumschmieden. In dem Urteil stellte das Gericht lediglich einen Informationsaustausch zu zwei Einzelthemen fest und reduzierte die ursprünglich vom Bundeskartellamt verhängte Geldbuße um rund 80%. Die Geldbuße gegen die LEIBER Group beträgt nun weniger als 1% der vom Bundeskartellamt gegen fünf Aluminiumschmieden verhängten Gesamtgeldbußen.
Darstellung des Bundeskartellamts erweist sich als nicht haltbar
Nach einer umfassenden und unabhängigen Prüfung durch das OLG Düsseldorf erwiesen sich sowohl die Sachverhaltsdarstellung als auch die rechtliche Würdigung des Bundeskartellamts als nicht haltbar. Es wurde vom OLG Düsseldorf darüber hinaus festgestellt, dass es zu einer „rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung“ gekommen ist.
Diese Entscheidung bedeutet für die LEIBER Group und deren geschäftsführenden Gesellschafter, Dr. Rolf Leiber, eine entscheidende Bestätigung ihres Standpunkts.
Die inhabergeführten Unternehmen LEIBER Group und Otto Fuchs KG sind die einzigen beschuldigten Aluminiumschmieden, die sich seit 2020 entschlossen gegen die Vorwürfe des Kartellamts zur Wehr gesetzt haben. Die LEIBER Group steht seit jeher für Integrität und Transparenz und hat in den vergangenen Jahrzehnten konsequent das Leitmotiv eines „blitzsauberen Betriebs“ verfolgt. Der Ausgang des Verfahrens, das sich über fast sieben Jahre hinweg hinzog, sorgt nun für große Erleichterung.